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FAQ

Die meistgestellten Fragen rund um den Kauf und das Anmieten einer Immobilie

Beim Kauf oder beim Anmieten einer Immobilie mit einem Makler zusammenzuarbeiten, hat für den Interessenten große Vorteile.

Mieten oder kaufen?

Diese Frage lässt sich nicht eindeutig beantworten. Hier gibt es viele Aspekte abzuwägen. Denn in eine Immobilie zu investieren ist nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch der Einstellung.

Die meisten Interessenten betrachten zunächst die rationalen Faktoren: Kaufpreis, Zinsniveau, Eigenkapital. Es stellt sich jedoch auch die Frage, welcher Typ sind Sie? Sie fühlen sich mit der Region verwurzelt und möchten dort sesshaft bleiben, oder doch flexibel sein, wenn sich an einem anderen Ort eine neue (berufliche oder private) Chance ergibt? Sie wünschen sich Kinder und möchten ein Zuhause schaffen oder Sie wollen sich in keinem Fall emotional an eine Immobilie binden, sondern flexibel und unabhängig sein? Sie möchten umbauen und Ihre eigenen Vorstellungen verwirklichen, haben Fantasie und wollen mit Ihrer Immobilie Ihre Persönlichkeit zum Ausdruck bringen? Oder sind Sie froh, wenn Sie sich nach einem anstrengenden Arbeitstag nicht um technische Details wie Instandhaltungsarbeiten kümmern müssen? Hand aufs Herz!

Sie sehen: Die Antwort auf die Frage „kaufen oder mieten?“ hängt nicht nur von den finanziellen
Möglichkeiten ab, sondern in erster Linie von der persönlichen und individuellen Lebensplanung. Und hier kommen wir ins Spiel. Als erfahrene Immobilienmakler, auch weit über Ludwigsburg hinaus, stehen wir Ihnen bei Ihren Planungen gerne beratend zur Seite und finden gemeinsam mit Ihnen heraus, welches Konzept von einem Zuhause am besten zu Ihrer Lebensplanung passt.

Welche Nebenerwerbskosten entstehen?

Die sogenannten Kaufnebenkosten – auch Nebenerwerbskosten genannt – trägt der Käufer (mit Ausnahme der Maklergebühr). Zu den Kaufnebenkosten zählen sämtliche Kosten, die zusätzlich zum Kaufpreis fällig werden; sie betragen jeweils einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises:

> Notar- und Grundbuchamt: ca. 2 % des Kaufpreises
> Grunderwerbsteuer: Der Grunderwerbsteuersatz ist von Bundesland zu Bundesland
unterschiedlich und variiert zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Der
Grunderwerbsteuersatz in Baden-Württemberg beträgt derzeit 5 % des Kaufpreises.

Maklergebühr: die ortsübliche Maklerprovision in Ludwigsburg und Umgebung beträgt 3,57 % des Kaufpreises (inklusive 19 % MwSt.).

Wann ist die Courtage fällig und wer muss diese bezahlen?

Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, ob es sich um Kauf oder Vermietung, um eine Wohn- oder Gewerbeimmobilie handelt.

1. Im Bereich der wohnwirtschaftlichen Vermietung z. B. im Raum Ludwigsburg: Am 01.06.2015 ist das Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG – in Kraft getreten. Dies verlagert – vom Gesetzgeber vorgeschrieben – die Provisionspflicht nach dem „Bestellerprinzip“ vom Mieter auf den Vermieter. Das heißt: Im Erfolgsfall, wenn ein passender Mieter gefunden und der Mietvertrag rechtswirksam abgeschlossen ist, zahlt der Vermieter eine Maklerprovision in Höhe von 2,38 Monatskaltmieten (inkl. derzeit gültiger MwSt.), dies entspricht zwei Monatskaltmieten zuzüglich aktuell 19 % Mehrwertsteuer.

2. Im Bereich der gewerblichen Vermietung: Die Höhe der Maklerprovision im Erfolgsfall ist Verhandlungssache. Wer, ob Vermieter oder Mieter, wie viel oder welchen Anteil übernimmt ist stark vom Marktumfeld abhängig.

3. Im Bereich des Verkaufs einer Immobilie zur wohnwirtschaftlicher Nutzung: Gemäß dem am 23.12.2020 in Kraft getretenen „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ sind wir sowohl für Käufer als auch Verkäufer vermittelnd tätig, arbeiten nach dem Prinzip der Doppelprovision und begleiten beide Parteien über den gesamten Verkaufsprozess bis hin zur Übergabe der Kaufsache. Im Erfolgsfall berechnen wir sowohl der Käufer- als auch der Verkäuferseite eine Maklerprovision in Höhe von 3,57 % (dies entspricht 3 % plus gesetzlicher MwSt.) des erzielten Kaufpreises. Die Provision ist verdient und fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages.

4. Im Bereich des Verkaufs einer Immobilie zur gewerblichen Nutzung: Gewerbeflächen, Büros und Mehrfamilienhäuser sind von dem Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten nicht betroffen; die Maklerprovision bei gewerblichem Verkauf von Immobilien z. B. im Kreis Stuttgart ist frei verhandelbar.
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